Praktika und ausgelagerte Arbeitsplätze

Um den Werkstattbeschäftigten einen Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen, können mit Kooperationspartnern verschiedene Modelle vereinbart werden.

Von einem Praktikum oder einem ausgelagerten Arbeitsplatz profitieren beide Seiten - die anbietende Firma und der*die Werkstattbeschäftigte.

Informieren Sie sich gerne über Ihre Möglichkeiten.

Bei Fragen oder Schwierigkeiten können sich Arbeitgeber und Beschäftigte jederzeit an die Werkstätten wenden. Beiden steht eine verantwortliche Person der Werkstatt als dauerhafter Ansprechpartner bzw. Begleiter zur Verfügung.
 

Kontakt

Johannes Baumann
Tel.: 08091 5618-16
j.baumann@kjf-muenchen.de
  • Steinhöringer Werkstätten
    Münchener Straße 39, 85643 Steinhöring
  • Fendsbacher Werkstätten
    Fendsbach 1, 85669 Pastetten
  • Eglhartinger Werkstätten
    Westring 4, 85614 Kirchseeon

Viktoria Antoni-Gschwendtner
Tel. 08092 24786-31
v.antoni-gschwendtner@kjf-muenchen.de
  • Ebersberger Werkstätten
    Bahnhofsplatz 2, 85560 Ebersberg

Praktikum

  • Praktika werden unentgeltlich geleistet.
  • Nach Abschluss der Tätigkeit folgt ein Beurteilungsgespräch.
  • Der Werkstattvertrag zwischen den Beschäftigten und dem Steinhöringer Werkstattverbund bleibt bestehen.
  • Der Werkstattverbund übernimmt Sozialversicherungsbeiträge und Berufsgenossenschaftsabgaben.

Bei erfolgreichem Verlauf des Praktikums besteht die Möglichkeit, einen ausgelagerten Arbeitsplatz einzurichten.

Ausgelagerter Arbeitsplatz

  • Der*die Beschäftigte wird vom Arbeitgeber monatlich entlohnt.
  • Dieser erhält dafür von der Werkstatt eine Rechnung, die auf die Schwerbehinderten-Abgabe angerechnet werden kann.
  • Ausgelagerte Arbeitsplätze können als Teil- oder Vollzeitbeschäftigung vereinbart werden.
  • Der Werkstattvertrag zwischen den Beschäftigten und dem Steinhöringer Werkstattverbund bleibt bestehen.
  • Der*die Beschäftigte bleibt bei der Berufsgenossenschaft und für die ersten drei Monate bei der Haftpflichtversicherung des Werkstattverbundes gemeldet.
  • Die Sozialversicherungsbeiträge übernimmt der Werkstattverbund.
     

Information zu geltenden Gesetzen:

  • Ausgelagerte Arbeitsplätze unterliegen nicht dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (= Leiharbeit).
  • Ausgelagerte Arbeitsplätze unterliegen nicht dem Tarifautonomiestärkungsgesetz (=Mindestlohn).
  • Über Zuschussmöglichkeiten nach dem neuen 
    Bundesteilhabegesetz beraten wir Sie gerne.
EVS Steinhöring