Mitarbeitervertretung (MAV)
Die Rechte und Pflichten der Mitarbeitervertretung (MAV)leiten sich aus der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) der katholischen Kirche in Bayern ab. Kirchliche Einrichtungen in Deutschland haben eine Sonderstellung: Sie setzen ihr Recht in weiten Teilen selbst fest. Diese Sonderstellung ist im Grundgesetz in Artikel 140 verankert. Im Wesentlichen gleicht die MAVO dem Personalvertretungsgesetz des Landes Bayern, auf dessen Grundlage die Personalräte in staatlichen und kommunalen Behörden arbeiten.
Die MAV setzt sich für alle Belange von Mitarbeiter:innen im EVS ein.
Bitte zögern Sie nicht, sich bei Fragen und Anregungen an die MAV zu wenden - gerne auch persönlich über die jeweiligen Mitglieder vor Ort. Eine Übersicht der aktuellen Mitglieder sowie diverse aktuelle Themen werden in jeder Einrichtung ausgehängt.
Flyer Mitarbeitervertretung
Die MAV setzt sich für alle Belange von Mitarbeiter:innen im EVS ein.
Bitte zögern Sie nicht, sich bei Fragen und Anregungen an die MAV zu wenden - gerne auch persönlich über die jeweiligen Mitglieder vor Ort. Eine Übersicht der aktuellen Mitglieder sowie diverse aktuelle Themen werden in jeder Einrichtung ausgehängt.
Flyer Mitarbeitervertretung
Kontakt MAV
Mitarbeitervertretungdes Einrichtungsverbundes
Münchener Str. 39
85643 Steinhöring
Tel.: 08094 182-365
Fax: 08094 182-375
mav.evs@kjf-muenchen.de
Mario Di Paola
Vorsitzender MAV
Unsere MAV wird alle vier Jahre gewählt. Da wir mehr als 600 wahlberechtigte Mitarbeiter:innen im Einrichtungsverbund Steinhöring sind, besteht die MAV derzeit aus 13 Mitgliedern. Für diese MAV-Größe werden 1,5 Vollzeitstellen freigestellt. Damit alle zum Verbund gehörigen Einrichtungen vertreten sind, setzt sich die MitArbeiterVertretung wie folgt zusammen:
Bereich Psychische Erkrankung | 1 Mitglied |
Eglharting | 1 Mitglied |
Erding | 2 Mitglieder |
Fendsbacher Hof | 2 Mitglieder |
Frühförderstellen | 1 Mitglied |
Steinhöring / Ebersberg | 6 Mitglieder |