Mitarbeitervertretung (MAV) und Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)

Die Rechte und Pflichten der Mitarbeitervertretung (MAV)leiten sich aus der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) der katholischen Kirche in Bayern ab. Kirchliche Einrichtungen in Deutschland haben eine Sonderstellung: Sie setzen ihr Recht in weiten Teilen selbst fest. Diese Sonderstellung ist im Grundgesetz in Artikel 140 verankert. Im Wesentlichen gleicht die MAVO dem Personalvertretungsgesetz des Landes Bayern, auf dessen Grundlage die Personalräte in staatlichen und kommunalen Behörden arbeiten.

Die MAV setzt sich für alle Belange von Mitarbeiter*innen im EVS ein.
Bitte zögern Sie nicht, sich bei Fragen und Anregungen an die MAV zu wenden - gerne auch persönlich über die jeweiligen Mitglieder vor Ort. Eine Übersicht der aktuellen Mitglieder sowie diverse aktuelle Themen werden in jeder Einrichtung ausgehängt. 
Flyer Mitarbeitervertretung
 

Kontakt MAV

Mitarbeitervertretung 
des Einrichtungsverbundes

Münchener Str. 39
85643 Steinhöring
Tel.: 08094 182-365
Fax: 08094 182-375
mav.evs@kjf-muenchen.de

Mario Di Paola
Vorsitzender MAV
 

Kontakt JAV

Jugend- und Auszubildendenvertretung
des Einrichtungsverbundes

Münchener Str. 39
85643 Steinhöring
evs-jav@kjf-muenchen.de

Unsere MAV wird alle vier Jahre gewählt. Da wir mehr als 600 wahlberechtigte Mitarbeiter*innen im Einrichtungsverbund Steinhöring sind, besteht die MAV derzeit aus 13 Mitgliedern. Für diese MAV-Größe werden 1,5 Vollzeitstellen freigestellt. Damit alle zum Verbund gehörigen Einrichtungen vertreten sind, setzt sich die MitArbeiterVertretung wie folgt zusammen:
Bereich Psychische Erkrankung 1 Mitglied
Eglharting 1 Mitglied
Erding 2 Mitglieder
Fendsbacher Hof 2 Mitglieder
Frühförderstellen 1 Mitglied
Steinhöring / Ebersberg 6 Mitglieder

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung


Sie wird alle zwei Jahre gewählt. Wahlberechtigt sind alle Jugendliche von 15 bis 18 Jahren und Auszubildende/HEP-Schüler*innen bis unter 26 Jahren, die in der Einrichtung desselben Dienstgebers mindestens sechs Monate ohne Unterbrechung tätig sind.  
Wählbar sind alle Mitarbeiter*innen zwischen 15 und unter 26 Jahren, die mindestens ein Jahr ohne Unterbrechung im kirchlichen Dienst stehen. Des Weiteren dürfen die Kandidat*innen kein Mitglied der MAV sein.
 
Aufgaben der JAV
 
  • Interessensvertretung für die Anliegen der Jugendlichen und Auszubildenden in Betrieben und Dienststellen
  • Qualität der Ausbildung
  • Sorge tragen, dass die für die Jugendlichen geltenden Gesetze (z.B. Jugendarbeitsschutz- Berufsbildungs,- Mutterschutz- und Arbeitszeitgesetz), Verordnungen (z.B. Arbeitsstättenverordnung), Unfallverhütungsvorschriften und Dienstvereinbarungen eingehalten werden
  • Einsatz für Übernahme, Arbeits- und Ausbildungsbedingungen oder Schaffung neuer Arbeitsplätze
  • Teilnahme an MAV-Sitzungen, Dienstgebergesprächen und Sitzungen der erweiterten Gesamtmitarbeitervertretung der KJF (eGMAV)
  • Teilnahme an Schulungen für JAV-Mitglieder
  • Mitgestaltung an Betriebsabläufen
  • Zukunft im Betrieb mitgestalten

Aktuelles


Tarif-Aktion
EVS Steinhöring