Werkstattrat

Der Werkstattrat vertritt die Interessen der Beschäftigten in den vier Werkstätten (WfbM) des Werkstattverbundes „Steinhöringer Werkstätten“.

Er besteht aus 7 stimmberechtigten Beschäftigten und einer Vertrauensperson und ist für eine Amtszeit von 4 Jahren von allen Beschäftigten der Werkstätten des Einrichtungsverbundes gewählt.

Bei den monatlichen Treffen werden aktuelle und längerfristig vorbereitete Themen besprochen.

Die Aufgaben

  • Einhaltung geltender Gesetze, Verordnungen und Vorschriften
  • Gestaltung der Beschäftigungs- und Urlaubszeiten, sowie der begleitenden Maßnahmen
  • Fort- und Weiterbildung
  • Verpflegung in der WfbM
  • Gestaltung der Arbeitsplätze und Aufenthaltsräume
  • Gesundheits- und Unfallschutz
  • Ansprechpartner und Vertreter der Wünsche und Probleme der Beschäftigten

Die Ziele

  • Einmal im Jahr in jeder WfbM eine Mitarbeiterversammlung durchzuführen
  • Zusammenarbeit mit
    -  Gesetzlichen Betreuern
    -  Betriebsleitung
    -  Mitarbeiter*innen-Vertretung (MAV)
  • Informationsaustausch mit
    Werkstatträten anderer Einrichtungen.
     
EVS Steinhöring