Der Betreuerbeirat
Eltern und gesetzliche Betreuer:innen wollen mitreden, wenn es um die Belange ihrer Angehörigen bzw. anvertrauten Menschen mit Behinderung geht. Aus diesem Grund gibt es im EVS den Betreuerbeirat (BB). Er ist das Verbindungsgremium zwischen Angehörigen bzw. gesetzlichen Betreuer:innen und den leitenden Mitarbeiter:innen des EVS.
Mitreden, mitgestalten
Sieben Betreuer:innen bilden jeweils für eine Amtszeit von vier Jahren den Beirat.Sie werden gewählt - wahlberechtigt sind die gesetzlichen Betreuer:innen, deren erwachsene Kinder bzw. Anvertraute im EVS wohnen und/oder begleitet werden.
Satzung
Die Aufgaben
Der Betreuerbeirat trifft sich vierteljährlich, um aktuelle und längerfristige Themen zu besprechen und zu bearbeiten. Seine Aufgaben sind:- Interessenvertretung für die erwachsenen Menschen mit Behinderung aus den Werkstätten, Förderstätten und den Wohnbereichen sowie für deren Angehörige und gesetzliche Betreuer:innen.
- Zusammenarbeit mit dem Werkstattrat und dem Bewohnerrat.
- Regelmäßige Sitzungen mit der Gesamtleitung und den Einrichtungsleitungen des EVS.
- Berichterstattung über die Tätigkeiten des BB in der jährlichen Eltern- und Betreuer:innen-Versammlung.
- Mitarbeit bei der Organisation und der Durchführung von Veranstaltungen und Festen.